Erfahrungsbericht einer Fachärztin für Allgemeinchirurgie in der Chirurgie

Ich operiere liebend gern. Im August 2013 wurde ich Fachärztin für Allgemeinchirurgie und der Dienstgruppen-„upgrade“ wurde mir ab Januar 2014 endlich zugesichert. Im November wurde ich schwanger. Bis ich selbst die Schwangerschaft als „safe“ und spruchreif deklariert habe und ich noch ein bisschen den 1. Dienst genießen konnte, habe ich Anfang März 2014 meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Mein Chef reagierte positiv und professionell. Für ihn waren die Situation und das weitere Vorgehen nicht neu, zumal der weibliche Anteil innerhalb unserer Abteilung sehr groß ist. Parallel wurde der Arbeitgeber informiert und ich erhielt einen Termin beim Betriebsarzt. Bis dato herrschte OP-Verbot. 

Über eine Freundin erfuhr ich, dass es Maya Niethard gelungen war, über einen Individualentscheid ihre operative Tätigkeit fortzusetzen. Also nahm ich mit ihr Kontakt auf und erhielt jede Menge Unterlagen, die mir helfen könnten, das gleiche Ziel zu erwirken. Mit dieser „Munition“ (individuelle Gefährdungsbeurteilung, Literatur) ging ich zum vereinbarten Termin mit dem Betriebsarzt und unterbreitete mein Anliegen, weiter im OP tätig sein zu wollen. Meinen Chef weihte ich vorweg ein. Er sicherte mir seine Unterstützung zu. Die Betriebsärztin studierte die Unterlagen und war sehr empathisch. Sie akzeptierte mein Anliegen, war engagiert und nahm Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Pfalz) auf, um meinen individuellen Wunsch mitzuteilen.

Leider erhielt ich hier zunächst ein Veto vom Gewerbeaufsichtsamt, das ich so nicht akzeptieren konnte und daher mit einem eigenen gesonderten Schreiben Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Anfang April aufnahm. Hier erhielt ich schriftlich neun Tage später die Antwort, dass eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erarbeitet werden sollte und in dieser Beurteilung auszuführen sei, welche Arbeiten über den Positivkatalog hinaus durchgeführt werden sollen und wie hier die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes gewährleistet wird. 

Gemeinsam mit der Betriebsärztin haben wir dann eine Gefährdungsanalyse mit mehrfacher Begehung des OPs und Sichtung verschiedener Eingriffe durchgeführt sowie nach persönlichen Gesprächen einen auf mich zugeschnittenen Positivkatalog erstellt. Dies formulierte die Betriebsärztin aus und reichte es Anfang Mai dem Gewerbeaufsichtsamt ein. Dem folgten mehrfache Gespräche in großer Runde mit den zwei zuständigen Sachbearbeitern, dem Betriebsrat, dem Leiter der Personalverwaltung, der Betriebsärztin und mir. Hier bestätigte ich meinen persönlichen Wunsch und wir besprachen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, Voraussetzungen (präoperatives Patientenscreening, nur elektive OPs etc.) die ebenfalls auch von Arbeitgeberseite gewährleistet werden können. Des Weiteren erfolgte eine OP-Begehung mit Prüfung bei einer laparoskopischen Cholezystektomie, ob ich während der Operation die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einhalte, das Risiko als gering gewertet wird sowie ein chirurgischer Backup besteht und die Assistenz entsprechende Operationsschritte übernimmt, bei denen mit stechenden oder schneidenden Instrumenten hantiert wird (z.B. Hautschnitt, Naht). 

Nach erneuter interner Diskussion und Bedenkzeit durch das Gewerbeaufsichtsamt erhielt ich am 18. Juni 2014 den Entscheid, dass ich die aufgeführten elektiven Operationen, unter konsequenter Beachtung der vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben, durchführen darf unter ständiger Präsenz eines zweiten erfahrenen Chirurgen als Prämisse aus gewerbeärztlicher Sicht. Zwei Wochen später bin ich in meinen geplanten zweiwöchigen Urlaub gegangen und anschließend nahtlos zeitgerecht in den Mutterschutz getreten.

Anonyme Autorin, Fachärztin für Allgemeinchirurgie in der Chirurgie, Rheinland-Pfalz

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