Erfahrungsbericht einer Ärztin in Weiterbildung

Nachfolgend eine kurze Schilderung der Bemühungen meine Facharztweiterbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie während meiner Schwangerschaft weiterführen zu können: 

Nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in der 6. Schwangerschaftswoche (SSW) habe ich in Zusammenarbeit mit meinem Fachvorgesetzten und mit anschließender Korrektur durch die Betriebsärztin unseres Hauses ein Schreiben aufgesetzt, damit ich weiterhin elektive Operationen ohne Einsatz von Röntgenstrahlung und mit einer Dauer von unter vier Stunden bei zuvor auf HIV- und Hepatitis-C-Negativität getesteten Patienten durchführen und assistieren darf. Nach schriftlicher Vereinbarung mit Personalleiter, Chefarzt und Betriebsärztin führte ich unter diesen Bedingungen meine operative Tätigkeit bis zur 10. SSW fort.

Am 24.10.2014 wurde mein Fachvorgesetzter von einer Mitarbeiterin des Dezernats für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Bad Hersfeld kontaktiert. Hierbei wurde auf die Gefährdung durch Narkosegase hingewiesen und eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung gefordert. Bezüglich der Narkosegase wurde der Dezernatsmitarbeiterin durch den Chefarzt der Anästhesie-Abteilung schriftlich mittgeteilt, dass die Eingriffe mit meiner Beteiligung nur in der Total Intravenösen Anästhesie (TIVA) durchgeführt werden.

Die Schutzmaßnahmen wurden ihr durch den Personalleiter unseres Hauses wie folgt mitgeteilt: „Untersagt sind neben oben genannten Ausschlusskriterien: 

  • Tätigkeiten in der Ambulanz mit Wundversorgungen, da Infektionsstatus des Patienten nicht bekannt
  • Blutentnahmen, da Infektionsstatus des Patienten i. d. R. nicht bekannt (z. B. HIV/Hepatitis), da keine Routinediagnostik im Hause üblich
  • Osteosynthesen bei Frakturen, da Röntgenstrahlen angewendet werden und scharfe Knochenkanten zu Verletzungen führen können
  • Eingriffe, die per se als ‚infizierter Eingriff‘ gelten.

Erlauben wollten wir unter der Anwendung  von persönlicher Schutzausrüstung (OP-Brille und Tragen doppelter Handschuhe bei operativen Eingriffen) die Tätigkeit als Operateur unter Aufsicht eines Facharztes sowie als Assistenz nach Bestimmung des negativen  HIV- und Hepatitis-Status in der präoperativen Diagnostik (Tageschirurgie):  

  • elektive arthroskopische Eingriffe der Schulter, des Kniegelenkes und des Sprunggelenkes
  • elektive Metallentfernungen, soweit Röntgen nicht erforderlich ist
  • elektive handchirurgische Weichteileingriffe
  • elektive Assistenzen bei Schulter-, Knie- und Hüftendoprothetik“

Leider wurde meine operative Tätigkeit auch unter diesen Bedingungen durch die Behörde abgelehnt und bei Nichtbefolgen eine kostenpflichtige behördliche Anordnung mit Sofortvollzug bzw. Arbeitsverbot in Aussicht gestellt.

Anonyme Autorin, Assistenzärztin, Abteilung Unfallchirurgie und Orthopädie

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