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06.04.2017: Der Bundestag hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Zukünftig soll es unter anderem keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben. Ärztinnen können damit auch während der Schwangerschaft weiterhin am OP-Tisch stehen – ihre Weiterbildungszeit und ihre berufliche Entwicklung würde sich dadurch nicht wesentlich verzögern. Die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hatte sich in den letzten Jahren für eine solche zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzes stark gemacht.

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Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, das sogenannte Mutterschutzgesetz, ist seit 1952 in Kraft. Trotz mehrerer Änderungen, vor allem in den 90er Jahren, finden viele junge Ärztinnen das Gesetz und vor allem die Auslegung des Gesetzes heute nicht mehr zeitgemäß. Deshalb gründeten Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner vom Jungen Forum der DGOU vor einem Jahr die Initiative „OPidS – Operieren in der Schwangerschaft“. Ein Blick zurück und nach vorn:

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26.01.2018: Seit Anfang des Jahres gilt das neue Mutterschutzgesetz. Mit ihm rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes noch stärker in den Fokus. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden – allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Wie kann der OP-Saal für schwangere Ärztinnen sicher gestaltet werden? Die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) gibt hierfür Empfehlungen und Anleitungen.

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