Für Studentinnen im Praktischen Jahr gelten nicht die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzes, da sie auch wenn an einigen Krankenhäusern eine Vergütung gezahlt wird, einen Studentenstatus haben und nicht angestellt sind. Somit ist das Mutterschutzgesetz nicht eins zu eins übertragbar.
Da diese Gruppe jedoch ebenfalls regulär an der klinischen Patientenversorgung im Krankenhaus teilnimmt, fordern wir in Bezug auf PJ-Studenten und Studenten, die sich in Famulatur oder Praktikum befinden, die gleichen Standards und Rechte wie für angestellte Ärztinnen.
Die Regelung, welche Tertiale/Quartale wie abgeleistet werden können, wird an den einzelnen Universitäten und LPÄ aktuell unterschiedlich und individuell getroffen.
- LPA Baden-Württemberg: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- LPA Hessen: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- LPA Bayern, TU München, LMU München, Würzburg, Regensburg: Individuell mit den einzelnen Ausbildungsleitern zu klären.
- Erlangen-Nürnberg: das chirurgische Tertial ist für Schwangere gesperrt.
- Berlin: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- Hamburg: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- Mecklenburg-Vorpommern: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- Niedersachsen: Studierende kann selbst entscheiden, ob sie das chirurgische Tertial vorzieht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchte.
- Rheinland-Pfalz: Einzelfallentscheidung nach Rücksprache mit der Studiumsverwaltung
- Nordrhein-Westfalen: Die Absolvierung des chirurgischen Quartals ist generell möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der ordnungsgemäßen Ableistung nunmehr auch leistungsbezogene Aspekte berücksichtigt werden können, so dass der verantwortliche Ausbilder bei Nichterreichen des Ausbildungsziels einen sogenannten „Negativattest“ erstellen kann, was im Ergebnis zu einer ggf. vollständigen Wiederholung des entsprechenden Tertials führen kann. § 3 Abs. 6 ÄAppO
- Saarland: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- Sachsen: Studierende kann selbst entscheiden, ob sie das chirurgische Tertial vorzieht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchte.
- Sachsen-Anhalt: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.
- Schleswig-Holstein: Für schwangere Studentinnen gelten die Regelung wie für schwangeres Klinikpersonal, dies muss mit der Klinik individuell abgeklärt werden.
- Thüringen: Universitäten/Lehrkrankenhäuser regeln individuell, ob einzelne operative Fächer absolviert werden können und wie das chirurgische Tertial zu absolvieren ist.