Narkoseführung in der Schwangerschaft

Narkosegase oder Inhalationsnarkotika zählen zu den Gefahrenstoffen. Man unterscheidet bei den inhalativen Narkotika: Lachgas, halogenierte Kohlenwasserstoffe Ether (Desfluran, Enfluran, Isofluran, Sevofluran) sowie Xenon.

In Räumen, in denen mit Narkosemitteln gearbeitet wird, können werdende oder stillende Mütter schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen im Sinne des Opens external link in new windowMutterschutzgesetzes – MuSchG § 4 Abs 1 und 2 und § 6 ausgesetzt werden, die eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter und die Leibesfrucht darstellen.

In einer Empfehlung der BDA Kommission „Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz“ (1) wurde eine Positivliste erstellt. In dem Bereich „Anästhesie und Schmerztherapie“ wurden unter Punkt 13 die Durchführung, Überwachung und Dokumentation aller Formen von intravenösen Anästhesien und unter Punkt 14 die Durchführung, Überwachung und Dokumentation von Inhalationsanästhesien unter kontinuierlicher Leckage-Kontrolle und Beachtung der BG/BIA-Empfehlung 1017 aufgelistet. Die Durchführung von Regionalanästhesien ist erlaubt, sofern die Verwendung von stichsicheren Instrumenten möglich ist.

Die potentiell schädigenden Effekte der volatilen Anästhetika werden als Gefahrstoffe nach sicherheitsrelevanten (entzündlichen, explosiven, umweltgefährdenden) und toxikologischen (gesundheitsschädlichen, giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden) Kriterien unterschieden.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes haben die zuständigen Behörden Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Narkosegaskonzentrationen am Arbeitsplatz festgelegt.

Tierexperimentelle und toxikologische Studien zeigen, dass für Schwangere und Stillende keine Gefährdung besteht, sofern bei der Verwendung klinisch üblicher Narkosegase die Grenzwerte eingehalten werden (2, 3, 4, 5, 6, 7). Eine mutagene oder karzinogene Wirkung ist beim Menschen nicht belegt. Lediglich für Halothan wurde in Studien trächtiger Ratten eine fruchtschädigende Wirkung nachgewiesen (8). Eine Anwendung durch Schwangere ist daher nicht erlaubt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die detaillierten Vorschriften der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu halten, um Überschreitungen der Grenzwerte am Arbeitsplatz weitestgehend auszuschließen. Voraussetzung sind leckagearme Narkosesysteme einschließlich der Schnittstellen zu den tiefen Atemwegen des Patienten. Durch eine intravenöse Narkoseinduktion und den generellen Verzicht auf Maskennarkosen wird das Risiko der Arbeisplatzkontamination für Schwangere weiter minimiert. Dies gilt aufgrund des ungünstigen Verhältnisses von inspiratorischer Lachgaskonzentration zu seinem AGW auch für den Verzicht auf Lachgas (9,10). In Aufwachräumen mit Klimatisierung besteht bei den modernen volatilen Anästhetika keine Gefahr erhöhter Belastung (11). 

Praktische Umsetzung

Da es für kein auf dem Markt erhältliches und in der Praxis gängiges Inhalationsnarkotikum einen Grenzwert gibt, wird empfohlen, ausschließlich bei Patienten operativ tätig zu sein, die entweder eine Totale Intravenöse Anästhesie (TIVA) oder eine Spinalanästhesie erhalten.


Literatur 

  1. Arbeitsplatz für schwangere  Ärztinnen in der Anästhesie und Intensivmedizin, Empfehlung der BDA - Kommission „Opens external link in new windowGesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz“ . Anästh   Intensivmed 2014;55: 132-142
  2. Buring JE, Hennekens CH, Mayrent SL, Rosner B, Greenberg ER, Colton T: Opens external link in new windowHealth experiences of operating room personnel. Anesthesiology 1985; 62: 325-30 

  3. Tannenbaum TN, Goldberg RJ: Opens external link in new windowExposure to anesthetic gases and reproductive outcome: a review of the epidemiologic literature. J Occup Med 1985; 27:659-68
  4. Guirguis SS, Roy ML Pelmear PL, Wong l: Opens external link in new windowHealth effects associated with 
exposure to anesthestic gases in Ontario hospital personnel.
Br J Ind Med 1990; 47:490-97
  5. Rowland As, Baird DD, Weinberg CR, Shore DL, Shy CM, Wilcox AJ: Opens external link in new windowReduced fertility among women employed
as dental assistants exposed to high levels of nitrous oxide. N Engl J Med 1992; 327:993-97
  6. Rowland As, Baird DD, Shore DL, Weinberg CR, Savitz DA, Wilcox AJ:Opens external link in new window Nitrous oxide and spontaneous abortion in female dental assistants. Am J Epidemiol 1995; 141:531-38
  7. Boivin J: Opens external link in new windowRisk of spontaneous abortion in women occupationally exposed to anesthetic gases: a meta- analysis. Occup Environ Med 1997; 54:541-48
  8. Coate WB, Kapp RW, Lewis TR: Opens external link in new windowChronic exposure to low concentrations of halothanenitrous oxide: Reproductive and cytogenetic effects in the rat. Anesthesiology 1979; 50:310-18
  9. Biermann E, Erb Th, Hack G, Hagemann H, Hobhahn J, Mertens E, Pothmann W, Schäffer R, Wendt M: Umsetzung der Gefahrstoffverordnung. Empfehlung der BDA-Kommission „Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz“. Anästh Intensmed 2003; 44:327-333
  10. BIA/BG-Empfehlungen zur  Überwachung von Arbeitsbereichen Anästhesiearbeitsplätze – Operationssäle. BIA-Arbeitsmappe 24, LFG.III/00
  11. BIA/BG-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen Anästhesiearbeitsplätze – Aufwachräume. BIA-Arbeitsmappe 17, LFG.X/96

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