Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz oder als Staatliches Umweltamt bezeichnet. Ihr obliegt die Überwachung und die Erteilung von Genehmigungen der ihr zugewiesenen Vorschriften.[1]

Im Fall des Mutterschutzgesetzes wird das Ergebnis der individuellen Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet und von diesem geprüft. Da jedes Bundesland u. a. sogar mehrere zuständige Behörden hat, ist es sinnvoll, vorab den Kontakt mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zu suchen und zusammen mit dem Betriebsarzt die individuelle Gefährdungsbeurteilung einzureichen. In einigen Fällen hat es sich bewährt, gemeinsam eine Arbeitsplatzbegehung vor Ort durchzuführen. 

Einige Fachdisziplinen haben separate Opens internal link in current window„Positivlisten“ für ihren Arbeitsbereich erstellt, der die unter entsprechenden Schutzmaßnahmen möglichen Eingriffe detailliert auflistet.

Eine entsprechende Übersicht der zuständigen Behörden für die jeweiligen Bundesländer finden Sie unter: Opens external link in new windowhttp://lasi.osha.de/de/gfx/systems/dienststellen_asv_laender.php.

Eine weiterführende Darstellung findet sich ebenso beim Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA): Opens external link in new windowhttp://www.bda.de/projekte-themen/mutterschutz-in-der-anaesthesiologie/links-materialsammlung.html


[1] Opens external link in new windowhttp://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht, Stand 28.11.2014

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