Das Mutterschutzgesetz hat das Ziel, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. Allerdings verhindert es nicht, dass insbesondere schwangere Ärztinnen mit Nachteilen im Berufsleben zu kämpfen haben, weil ihre selbstbestimmte Entscheidung über die Fortführung der chirurgischen Tätigkeit oftmals verletzt wird. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) haben bereits reagiert und Stellungnahmen zum Arbeiten von schwangeren Ärztinnen herausgebracht. Um die Lage von schwangeren Mitarbeiterinnen auf der Intensivstation zu verbessern, hat jetzt auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Leitung der Jungen DIVI ein Positionspapier erstellt. Es ist in Zusammenarbeit mit der Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität sowie der Sektion Therapeutische Gesundheitsfachberufe entstanden.
Das Positionspapier soll unter anderem den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Kliniken verdeutlichen, dass jede schwangere und stillende Mitarbeiterin individuell zu betrachten sei und gemeinsam Lösungen für ihre Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft auf der Intensivstation erarbeitet werden müssen. Dabei thematisiert das Papier vor allem drei Hauptstufen:
- Strukturen / Grundvoraussetzungen schaffen
- Meldung der Schwangeren an beauftragte Person
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung
Darüber hinaus werden in dem Positionspapier mögliche Wege skizziert und erprobte Praxisbeispiele aus dem klinischen Alltag dargelegt. Auch Aspekte, die gegen die Beschäftigung einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation sprechen oder die sie einschränken, werden diskutiert und potenzielle Lösungsoptionen aufgezeigt.
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